„Die Bezeichnung eines Rechtsanwaltes als „Winkeladvokat“ bzw. seiner Kanzlei als „Winkeladvokatur“ stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar.“

Das hat das OLG Köln in seinem Urteil vom 18.07.2012 (Az.: 16 U 184/11) entscheiden. Schließlich messe die Öffentlichkeit einem Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege „in der Regel…“ ein erhöhtes Maß an Seriosität bei, so dass diese Bezeichnung einen Angriff bedeute, der den Kernbereich des Ansehens eines Anwaltes betrifft.

Das Gericht definiert dabei in seiner Begründung den „Winkeladvokaten“ wie folgt:

„Ein so bezeichneter Rechtsanwalt verhält sich dabei nicht nur in zulässiger Weise taktisch, sondern legt eine Verhaltensweise an den Tag, die „hart an der Grenze“ ist, um für seinen Mandanten etwas „herauszuholen“. Dabei ist dem Rechtsanwalt jeder „Winkelzug“ recht, um das für seinen Mandanten günstige Ergebnis zu erreichen. Es geht also um den „gerissenen“ Rechtsanwalt, der bereit ist, sich bei der Berufsausübung über Vorschriften hinwegzusetzen und Recht zu verbiegen, wenn ihm dies zum eigenen Vorteil verhilft.“

Das Gericht hat außerdem festgestellt:

„Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt unter anderem die soziale Anerkennung des Einzelnen, insbesondere auch gegen Äußerungen, die sich abträglich auf sein Bild in der Öffentlichkeit auswirken können, d.h. eine Herabsetzung beinhalten (BGH NJW-RR 2008, 913, Tz 13 -zitiert nach juris-; Sprau in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 823 Rz 110). Dies entspricht vom Schutzbereich her einer Verletzung der Ehre, die sich aus einer Beleidigung gemäß § 185 StGB ergeben kann (BGH NJW 1985, 2644, 2645 – zu § 186 StGB -; Sprau, a.a.O.). Das bedeutet, dass bei Erfüllung des objektiven Tatbestands einer Beleidigung zugleich auch eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt.“

Das heißt, der Kollege hätte ggf. auch eine Strafanzeige wegen Beleidigung in Erwägung ziehen können. Stattdessen hat er seinen Gegenüber aber lieber abgemahnt. Kostenpflichtig natürlich.

Ganz schön „gerissen“ der beleidigte Anwalt…