Öffentliches Recht

Was ist öffentliches Recht?

Zum öffentlichen Recht zählen alle Rechtsnormen, die die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat bzw. seinen Einrichtungen (bspw. eine Behörde) und dem Bürger sowie zwischen den Trägern hoheitlicher Gewalt untereinander regeln.

 

Unterschied öffentliches und privates Recht

Als öffentliches Recht gelten Rechtsvorschriften, die ausschließlich einen Hoheitsträger berechtigen oder verpflichten. Alle übrigen Normen werden dem Privatrecht zugeordnet. Teilweise wird auch die Rechtsauffassung vertreten, dass eine öffentlich-rechtliche Vorschrift dann vorliegt, wenn

• sie an das Gemeinwesen adressiert ist,
• die Norm überwiegend öffentlichen Interessen dient oder
• die Verletzung der Vorschrift zu öffentlich-rechtlichen Sanktionen (durch Verwaltungshandeln) führt.

 

Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung, die über rechtliche Selbständigkeit verfügt. Unterschieden wird zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts hat die Rechtsform einer Körperschaft, einer Anstalt oder einer Stiftung des öffentlichen Rechts. Während die Körperschaft des öffentlichen Rechts über Mitglieder verfügt, hat die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht Mitglieder, sondern Benutzer.

Die Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt die ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesenen hoheitlichen Aufgaben. Beispiele für öffentlich-rechtliche Körperschaften sind Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und Selbstverwaltungskörperschaften (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer, gesetzliche Krankenkassen).

Die Anstalt des öffentlichen Rechts dient hingegen einem bestimmten Nutzungszweck. Zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten zählen unter anderem die meisten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Landesbanken und die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Neben den Bundes- und Landesanstalten wurden auch auf kommunaler Ebene öffentlich-rechtliche Anstalten gegründet.

 

Rechtsgebiete des öffentlichen Rechts

Das öffentliche Recht umfasst international das Völkerrecht und das Europarecht, sowie auf nationaler Ebene das Verfassungsrecht (Staatsrecht), das Verwaltungsrecht und das Verwaltungsprozessrecht.

Das allgemeine Verwaltungsrecht enthält grundlegende Bestimmungen, die für jedes Sachgebiet der Verwaltung gelten.
Das besondere Verwaltungsrecht bezieht sich auf spezielle Verwaltungsaufgaben (beispielsweise Steuerrecht, Polizeirecht, Ordnungsrecht, Versammlungsrecht und Sozialrecht, aber auch Schulrecht und Kindergartenrecht).
Das Verwaltungsprozessrecht regelt das Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten.

 

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• Entspricht auch der Widerspruchsbescheid der vorgesetzten Behörde nicht Ihren berechtigten Interessen, so erheben wir in Ihrem Auftrag Klage vor dem Verwaltungsgericht. Je nach Lage des Sachverhalts kommen insbesondere Anfechtungsklage oder Feststellungsklage in Betracht.

• Auch durch den Widerruf eines Verwaltungsaktes kann eine Behörde in Ihre Rechte eingreifen. Wir informieren Sie, wie Sie gegen eine solchen Bescheid vorgehen können.

• Werden Ihre Grundrechte durch staatliche Gewalt verletzt, so erheben wir für Sie Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. In einigen Bundesländern wie Berlin besteht zudem die Möglichkeit einer Beschwerde vor dem Landesverfassungsgericht.

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