Strafrecht
Anwalt Strafrecht – wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein!
Das Strafrecht dient der Ahndung von Rechtsverstößen, bezweckt aber auch die Abschreckung potenzieller Straftäter. Rechtswidrig und schuldhaft begangene strafbare Taten können mit gravierenden Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Wegen der möglichen schwerwiegenden Sanktionen ist die Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht dringend anzuraten.
Ob als Wahlverteidiger oder im Rahmen einer Pflichtverteidigung – unsere im Strafrecht erfahrenen Anwälte für Strafrecht nehmen die Interessen unserer Mandanten sehr engagiert und verantwortungsbewusst wahr.
Strafrecht Berlin: materielles Strafrecht und formelles Strafrecht
Zum Strafrecht gehören materielle und formelle Rechtsnormen:
Das materielle Strafrecht, das die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Straftatbeständen regelt, folgt dem Grundsatz „Keine Strafe ohne (vorheriges) Gesetz“. Die Normen des materiellen Strafrechts befinden sich überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB). Straftatbestände werden aber auch durch eine Vielzahl weiterer Gesetze geregelt – so beispielsweise durch Abgabenordnung, Arbeitsschutzgesetz, Betäubingsmittelgesetz, Gewerbeordnung, Jugendschutzgesetz, Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz und Waffengesetz.
Das Strafprozessrecht, das in der Strafprozessordnung (StPO) niedergelegt ist, wird als formelles Strafrecht bezeichnet.
Schuld Strafrecht: Vorsatz und Fahrlässigkeit
Das Verhalten eines Täters ist nur dann strafbar, wenn die gesetzlich definierten Merkmale eines Straftatbestandes sowie Rechtswidrigkeit gegeben sind. Außerdem setzt Strafbarkeit die Schuld des Täters voraus (Rechtsgrundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“). Schuld bedeutet die persönliche Vorwerfbarkeit eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
Vorsatz wird im Strafrecht angenommen, wenn der Täter einen Straftatbestand in Kenntnis aller Tatbestandsmerkmale verwirklichen wollte („Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Straftatbestandes“).
Fahrlässigkeit bedeutet im Strafrecht, dass der Täter bei der Tatbegehung die üblicherweise zu erwartende Sorgfalt nicht aufgebracht hat. Das Vorliegen einer Verletzung der Sorgfaltspflicht wird danach beurteilt, ob der Taterfolg nach objektiven Maßstäben vorhersehbar war.
Rechtsanwalt Strafrecht Berlin: Wir begleiten Sie in jedem Stadium eines Strafverfahrens
Die Eröffnung von Ermittlungsverfahren (auch: „Vorverfahren“) erfolgt durch die Staatsanwaltschaft, sobald diese Kenntnis von Tatsachen erhält, die einen Anfangsverdacht auf begangene Straftaten begründen. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wird nach Sicherung der erforderlichen Beweise und nach Anhörung des Beschuldigten abgeschlossen.
Ein Haftbefehl setzt stets einen Haftgrund voraus. Zu den Haftgründen zählen Flucht oder Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und gegebenenfalls Wiederholungsgefahr. Ein Untersuchungshaftbefehl soll ein Strafverfahren sichern, indem eine unzulässige Beeinflussung des Strafverfahrens durch den Beschuldigten vermieden wird. Eine vorläufige Festnahme ist möglich, wenn ein Täter auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wird. Nach einer Festnahme dienen auch erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Erfassung der Fingerabdrücke und der DNA verdächtigter Personen der Beweissicherung. Eine Hausdurchsuchung ist nur unter den Voraussetzungen der §§ 102ff StPO zulässig.
Der Staatsanwalt entscheidet im Rahmen seiner Ermittlungstätigkeit darüber, ob er öffentliche Klage erhebt oder das Verfahren mit gerichtlicher Zustimmung beispielsweise wegen mangelnden Tatverdachts, wegen geringer Schuld oder aus einem anderen Grund einstellt (§§ 153ff StPO). Im Jugendstrafrecht bestehen ähnliche Möglichkeiten zur Einstellung von Ermittlungsverfahren (§§ 45, 47 JGG).
Nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt die weitere Strafverfolgung ausschließlich durch das zuständige Gericht, das ein Urteil fällen oder das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße oder unter Auflagen einstellen kann. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kann das Gericht zur Bewährung aussetzen (§ 56 StGB). Bei leichteren Straftaten kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung einen Strafbefehl erlassen. Zeugen, die zur Aufklärung eines Sachverhalts beitragen können, erhalten nach Ermessen des Gerichts eine Ladung zur Hauptverhandlung.
Das uns als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger zustehende Recht auf Akteneinsicht (§ 406e StPO) ermöglicht es uns, in sorgfältiger Abstimmung mit unseren Mandanten eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Anwalt für Strafrecht in Berlin Charlottenburg: Wir vertreten Sie kompetent und zuverlässig!
Wir vertreten Ihre Interessen als erfahrener Anwalt für Strafrecht fachkundig und engagiert. Lassen Sie sich möglichst frühzeitig durch Ihren Anwalt für Strafrecht gründlich beraten – auch zu wichtigen Fragen wie Anwaltskosten Strafrecht, Rechtsschutzversicherung Strafrecht und Prozesskostenhilfe Strafrecht. Gerne sind wir die Strafverteidiger an Ihrer Seite!