Internationales Strafrecht

Was ist internationales Strafrecht?

Auch im Strafrecht machen sich, nicht erst seit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens, die Auswirkungen der Europäisierung und Globalisierung immer stärker bemerkbar. Und so gewinnt in der Praxis des Strafverteidigers die Vertretung von Beschuldigten in grenzüberschreitenden Strafverfahren immer mehr an Bedeutung.

Das Internationale Strafrecht beschäftigt sich dabei neben Straftaten die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung ohnehin international geahndet werden (Weltrechts- oder Universalprinzip vgl. § 6 StGB), wie beispielsweise Terrorismus, Menschenhandel und Piraterie, insbesondere mit Straftaten die von deutschen Staatsangehörigen im Ausland begangen werden (Aktives Personalitätsprinzip vgl. § 7 Abs. 2 StGB) aber auch mit im Ausland verübten Straftaten denen deutsche Staatsangehörige zum Opfer fallen (Passives Peronalitätsprinzip vgl. § 7 Abs. 1 StGB).

Abgesehen von den üblichen Beistandsleistungen liegen die Aufgaben des Verteidigers hier insbesondere in der Vertretung im Auslieferungs- bzw. Rücklieferungsverfahren, dem Internationalen und europäischen Haftbefehl sowie sonstigen Maßnahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, bis hin zur Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Vom Internationalen Strafrecht zu unterscheiden ist das sog. Völkerstrafrecht. Dieses befasst sich mit völkerrechtlichen Straftaten wie Völkermord, Führen eines Angriffskrieges und sonstigen völkerrechtlichen Verbrechen. Für diese Taten sind der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag sowie die Ad-Hoc Gerichtshöfe bspw. für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda zuständig.