Mietrecht

Mietrecht – Ihr gutes Recht als Mieter und Vermieter

Das Mietrecht ist eine besonders komplexe Rechtsmaterie. Rechtsprobleme aus einem Mietverhältnis haben oft erhebliche Auswirkungen auf Mieter und Vermieter. Bei gravierenden Mietstreitigkeiten sollten Sie daher frühzeitig einen im Mietrecht kompetenten Rechtsanwalt einschalten.

Als im Mietrecht fachkundige Rechtsanwälte in Berlin helfen wir Ihnen zuverlässig und engagiert bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Pflichten als Mieter oder Vermieter. Bei mietrechtlichen Streitigkeiten vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und bei Bedarf auch vor Gericht.

 

Der Mietvertrag – Rechtsgrundlage des Mietverhältnisses

Der Mietvertrag ist die Rechtsgrundlage eines Mietverhältnisses. Klauseln in Formular-Mietverträgen unterliegen im Sinne des Mieterschutzes einer strengen Kontrolle ihrer Rechtswirksamkeit. Wir unterstützen Sie bei der interessengerechten Ausgestaltung eines Mietvertrages und sorgen für die Verwendung ausschließlich rechtswirksamer Klauseln. Mit einem durchdachten Mietvertrag lassen sich viele Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter während der Vertragslaufzeit vermeiden.

 

Mietzins – Mieterhöhung – Mietminderung – Mangel an der Mietsache

Die Höhe der Miete und die Zulässigkeit einer Mieterhöhung hängen von den jeweiligen Regelungen des Mietvertrages sowie von gesetzlichen Vorgaben ab.

Erhebliche Mängel an der Mietsache muss der Vermieter unverzüglich beseitigen. Liegt ein Mangel vor, so kann der Mieter möglicherweise eine Mietminderung verlangen. Bei einer ungerechtfertigten Mietminderung geht der Mieter allerdings das Risiko einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter ein.

 

Nebenkosten

Die Nettokaltmiete ist regelmäßig die größte Teilposition der Kosten einer Mietwohnung. Daneben schlagen jedoch auch die Betriebskosten erheblich zu Buche – zum Beispiel die auf den Mieter umlegbaren Kosten für Heizung, Strom und Wasser sowie die Aufwendungen für Müllentsorgung, Gebäudeversicherungen und Kabelfernsehen.

Nebenkostenabrechnungen müssen gesetzlichen Anforderungen genügen. Dem Vermieter ist häufig nicht bekannt, wie eine Nebenkostenabrechnung rechtssicher zu gestalten ist. Mieter wiederum erkennen die Fehlerhaftigkeit einer Nebenkostenabrechnung oftmals nicht und sind daher auch nicht in der Lage, ihre Mieterrechte wahrzunehmen.

 

Mietkaution

Durch Vereinbarung einer Mietkaution sichert der Vermieter Forderungen aus dem Mietverhältnis gegen den Mieter ab. Die Mietkaution schützt den Vermieter zum Beispiel, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt oder Schäden an der Mietwohnung verursacht. Die Zurückbehaltung der Mietkaution stellt einen häufigen Streitpunkt zwischen den Mietparteien dar und bedarf eingehender rechtlicher Prüfung.

 

Schönheitsreparaturen

Auch die Übernahme der Kosten für Schönheitsreparaturen ist häufig Gegenstand mietrechtlicher Streitigkeiten. Die vom Bundesgerichtshof ständig weiterentwickelten Regeln zur Wirksamkeit mietvertraglicher Klauseln bei Übertragung der Pflicht von Schönheitsreparaturen vom Vermieter auf den Mieter sind regide und stärkten den Mieterschutz. Für Vermieter und Mieter ist daher eine korrekte Formulierung von Vertragsbestimmungen zu Schönheitsreparaturen von besonderer Bedeutung.

 

Instandhaltung und Modernisierung

Zu den Erhaltungsmaßnahmen (§ 555a BGB) gehören Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung. Da die Erhaltungsmaßnahmen der vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache dienen, trägt der Vermieter die hierfür anfallenden Kosten.

Bestimmte bauliche Veränderungen gelten als Modernisierungsmaßnahmen (§ 555b BGB). Der Vermieter tritt für die Kosten einer Modernisierung zunächst in Vorlage. Da sich die Wohnqualität durch eine Modernisierung verbessert, darf der Vermieter jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Mieterhöhung verlangen. Bei der Frage wann, ob und wieviel die Miete Folge von Modernisierungsmaßnahmen erhöht werden darf beraten wir Sie gern.

 

Die Kündigung eines Mietvertrages

Die Frist für die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich nach der Dauer, die ein Mietverhältnis bereits besteht. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate und verlängert sich bei bereits einem bereits fünf bzw. acht Jahre bestehenden Mietvertrag auf sechs bzw. neun Monate. Falls die Kündigung für den Mieter aus persönlichen Gründen unzumutbar ist, so kann er der Kündigung widersprechen. Ein angerufenes Gericht wird eine Abwägung der Interessen von Mieter und Vermieter durchführen.

Eine Eigenbedarfskündigung ermöglicht dem Vermieter, die bisher vermieteten Räumlichkeiten künftig für sich selbst oder für Familien- und Haushaltsangehörige zu nutzen.

Eine fristlose Kündigung durch den Mieter oder den Vermieter ist nur zulässig, wenn es der kündigenden Vertragspartei unzumutbar ist, das Mietverhältnis bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fortzuführen – zum Beispiel bei Nichtzahlung der Miete durch den Mieter oder bei Entziehung der Mietsache durch den Vermieter.

Zieht der Mieter nach Kündigung durch den Vermieter nicht aus, so kann der Vermieter Räumungsklage erheben. Nach einem gerichtlichen Räumungsurteil kann nach Ablauf bestimmter Fristen eine Zwangsräumung erfolgen.

 

Spezielle Regeln im Mietrecht erfordern gründliche Beratung

Gesetzgeber und Rechtsprechung haben zudem Regeln und Grundsätze zu zahlreichen weiteren mietrechtlichen Fragestellungen entwickelt – so zur Zulässigkeit einer Untervermietung, zur Haltung von Haustieren oder zur Nutzung als Ferienwohnung. Nicht zuletzt weist das Gewerbemietrecht etliche Besonderheiten gegenüber dem für Wohnraum geltenden Mietrecht auf.

 

Mietrecht Anwälte in Berlin Charlottenburg: Wir sind der erfahrene Rechtsanwalt für Mietrecht an Ihrer Seite!

Wir unterstützen Mieter und Vermieter mit einer gründlichen mietrechtlichen Beratung, vertreten Ihre Interessen aber auch in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitverfahren. Nehmen Sie ganz unkompliziert Kontakt zu unserer Rechtsanwaltskanzlei auf und vereinbaren Sie einen zeitnahen Beratungstermin für Mietrecht!