Zivilrecht

Was ist Zivilrecht?

Das Zivilrecht beschäftigt sich mit sämtlichen Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Man spricht auch von Privatrecht oder Bürgerlichem Recht, weil es die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen, die rechtlich auf einer Stufe stehen, untereinander betrifft, während im Gegensatz dazu im Öffentlichen Recht der Staat als Obrigkeit tätig wird.

Wesentliche Rechtsgrundlagen des Zivilrechts sind:

 

Zum allgemeinen Zivilrecht gehört z. B. das Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, also z. B. das Kauf- und Werkvertragsrecht. Dabei ist die Entwicklung und Spezialisierung einiger Vertragstypen soweit vorangeschritten, dass einzelne Materien wie bspw. das Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht sich mittlerweile als eigene Rechtsgebiete etabliert haben.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehören außerdem das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung) oder das Sachenrecht, welches die Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen (Immobilien) regelt sowie das Bereicherungsrecht.

Da die Rechtsdogmatik des BGB und des Zivilprozessrechts Eingang in fast alle Rechtsgebiete gefunden haben, stellt das Zivilrecht, auch in der juristischen Ausbildung,  gewissermaßen das Fundament jeglichen juristischen Denkens und Arbeitens dar.