Straßenverkehrsrecht

Straßenverkehrsrecht – wir vertreten Ihre Interessen!

Das Straßenverkehrsrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, aus denen sich die Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer sowie die Voraussetzungen der Zulassung zum Straßenverkehr ergeben.

 

Die Teilgebiete des Straßenverkehrsrechts

Das Straßenverkehrsrecht setzt sich aus verschiedenen Teilgebieten zusammen:

• Das Verkehrszivilrecht regelt die Haftung nach Verkehrsunfällen (Schadenersatz und Schmerzensgeld) sowie vertragsrechtliche Fragen im Zusammenhang Kraftfahrzeug Kauf und Leasing einschließlich vertraglicher Gewährleistungsansprüche.

• Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten bezieht sich insbesondere auf Bußgeld-Bescheide, auf Eintragungen in das beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführte Fahreignungsregister (FAER) sowie auf Fahrverbote.

• Das Verkehrsstrafrecht kommt zum Beispiel bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (§ 142 Strafgesetzbuch umgangssprachlich „Fahrerflucht“), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und bei gefährlichen Eingriffen bzw. Gefährdungen des Straßenverkehrs (§§ 315b, 315c StGB) zur Anwendung. Als strafrechtliche Sanktionen können insbesondere Fahrverbote und Entziehungen der Fahrerlaubnis, aber auch Geldstrafen und Freiheitsstrafen verhängt werden.

• Das Verkehrsverwaltungsrecht regelt unter anderem die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflagen und Abschleppmaßnahmen.

Wichtige Rechtsgrundlagen des Straßenverkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Fahrzeug-Zulassungsordnung (FZV).

Zu den Nebengesetzen des Straßenverkehrsrechts zählen das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Bundesfernstraßengesetz (FstrG) und das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).

 

Straßenverkehrsrecht: Verkehrsordnungswidrigkeit

Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht gelten gemäß § 24 StVG als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro geahndet werden können.

Verkehrsordnungswidrigkeiten weisen (gegenüber allgemeinen Ordnungswidrigkeiten) Besonderheiten auf:

• Neben der Verhängung eines Bußgeldes ist auch eine Eintragung in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt möglich. Dies wiederum kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

• Gemäß § 25 StVG kann bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit neben einer Geldbuße schließlich auch ein Fahrverbot für einen Zeitraum von einem bis und drei Monaten verhängt werden.

• Während die Verfolgungsverjährung bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten in der Regel erst nach sechs Monaten eintritt, können Verkehrsordnungswidrigkeiten bereits nach drei Monaten nicht mehr verfolgt werden – falls seit der Rechtsverletzung noch kein Bußgeldbescheid erlassen oder öffentliche Klage erhoben wurde (§ 24 Absatz 3 StVG). Die Prüfung einer etwaigen Verfolgungsverjährung ist rechtlich komplex und für den juristischen Laien ohne die entprechende Akteneinsicht nur schwer möglich. Als Rechtsanwälte haben wir die Möglichkeit alle Ermittlungsvorgänge und Akten einsehen zu können und beraten Sie gerne in allen Bereichen der Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten.

 

Rechtsmittel bei einem Bußgeldbescheid

Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, der kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen (§ 67 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz, OWiG). Legt die Staatsanwaltschaft den Fall daraufhin dem Amtsgericht vor, so besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts mit einer Rechtsbeschwerde das Oberlandesgericht anzurufen (§ 79 OWiG).

 

Anwalt Straßenverkehrsrecht – kompetente Beratung und engagierte Rechtsvertretung

Um erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid, die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot vorgehen zu können, bedarf es regelmäßig fundierter verkehrsrechtlicher und technischer Kenntnisse sowie einer Akteneinsicht, die nur ein Rechtsanwalt für Sie wahrnehmen kann. Daher sollten Sie unverzüglich einen Verkehrsrechtsexperten unserer Kanzlei zu Rate ziehen, wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorgeworfen wird.

 

Dies gilt insbesondere bei folgenden Tatvorwürfen bzw. Sachverhalten:

• Geschwindigkeitsverstoß
• Rotlichtverstoß
• Fahrzeugmängel
• Trunkenheitsfahrt
• Rauschmittel (Drogeneinfluss während der Teilnahme am Straßenverkehr)
• Unfallflucht bzw. Fahrerflucht
• Gefährdung des Straßenverkehrs
• Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer
• Körperverletzung
• Entziehung der Fahrerlaubnis
• Verweigerung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

 

Wir sind der erfahrene Rechtsanwalt im Straßenverkehrsrecht in Berlin Charlottenburg an Ihrer Seite!

Wir unterstützen Sie tatkräftig bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wie auch bei der Abwehr von Schadenersatzforderung, die gegen Sie gerichtet sind. Wir übernehmen für Sie auf Wunsch die vollständige Kommunikation mit den Versicherungen, Behörden, Ärzten sowie mit einem eingeschalteten Gutachter.

Stets sind wir die Rechtsanwälte an Ihrer Seite – in allen verkehrsrechtlichen Belangen. Sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an, damit wir Ihre Rechte vollumfänglich wahren können!