Unter Strafverteidigern herrscht Uneinigkeit; sollte man im Plädoyer konkrete Strafen für den Mandanten fordern oder sich auf eher vage Formulierungen wie „milde  Strafe“ beschränken oder widerspricht dies prinzipiell der Rolle eines Verteidigers. Es ist sicher eine Stilfrage und vom Einzelfall abhängig.

Was sich allerdings der amerikanische Anwalt Dennis Hawver geleistet hat, bezeichneten selbst die Richter des Kansas Supreme Court als „unerklärliche Inkompetenz“ und bestätigten damit die bereits zuvor erfolgte Entziehung Hawvers Zulassung als Rechtsanwalt.

Grund hierfür, Hawver hatte einen wegen Mordes angeklagten Mandanten als „professionellen Drogendealer“ und „geübten Todesschützen“ bezeichnet und in seinem abschließenden Plädoyer die Jury aufgefordert, seinen Mandanten zum Tode zu verurteilen.

Zu seiner Anhörung vor dem Supreme Court erschien Hawver übrigens verkleidet als Thomas Jefferson…

Nachdem er als Anwalt furios gescheitert ist, möchte sich Hawver nun dem Gemüseanbau in Hydrokulturen widmen.

Der Fall seines 2005 tatsächlich zum Tode verurteilten Mandanten Phillip Cheatham wird indessen erneut verhandelt. Moment mal…