Der Antrag zur Erstattung der Rückmeldegebühr

für Berliner Universitäten und Hochschulen

Vorab wichtige Informationen zur Antragstellung und Berechnung :

Der Zeitraum der Erstattung umfasst das Wintersemester 1996/1997 und endet mit dem Wintersemester 2004/2005.

Je Rückmeldung sind jeweils 51,13 € zu berechnen.

Die Immatrikulationsgebühr (1. Semester) ist nicht betroffen und wird daher nicht eingerechnet.

Die Antrag muss spätestens bis zum 31.12.2013 gestellt werden. Der Anspruch ist sonst für alle Semester verjährt.

Der Antrag ist in jedem Fall eigenhändig zu unterschreiben.

Wir raten aus anwaltlicher Sicht zum Nachweis des Zugangs dazu, den Antrag vorab per Fax zu senden und anschließend per Post zu schicken. Bewahren Sie das Sendeprotokoll vom Fax daher sorgfältig bis zur vollständigen Zahlung auf.

Die TU Berlin, die Hochschule für Technik und Wirtschaft und Beuth-Hochschule  entwickeln zeitnah ein elektronisches System zur Abwicklung der Erstattung.

Zur Beuth-Hochschule ist noch besonders anzumerken, dass diese als Nachweis der Rechtmäßigkeit des Antrags ausschließlich die Studienzeitbescheinigung der Technischen Fachhochschule Berlin (Beuth-Hochschule) anerkennt. Eine ggf. notwendige Zweitschrift wird nur gegen Gebühr vom Immatrikulationsamt auf Antrag (der Antrag ist extra zu stellen !) ausgestellt. Nach unserer Ansicht bestehen gegen diese weiteren formalen „ Hürden“ erhebliche rechtliche Bedenken. Wir gehen dem nach und berichten hier im blog.

Für die Anträge  können die hier aufgeführten Formulare ebenso genutzt werden:

Antrag – Freie Universität Berlin

Antrag – Technische Universität Berlin

Antrag –Antrag Humboldt-Universität zu Berlin

Antrag – Alice Salomon Hochschule

Antrag – Universität der Künste

Antrag – Weißensee Kunsthochschule Berlin

Antrag – Hochschule für Musik Hans Eisler

Antrag – Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch

Antrag – Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin