Durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG.) wurden sowohl die anwaltlichen Gebühren, als auch  die Gerichtskosten neu geregelt. Die gesetzlichen Änderungen wurden im Juli 2013 vom Gesetzgeber verabschiedet und sind seit dem 1. August 2013 in Kraft.

Eine Erhöhung der Kosten ist vor allem im Bereich zivilgerichtlicher Streitigkeiten bei Streitwerten bis zu 5.000 € zu verzeichenen. Wir beraten Sie umfassend auch schon vor einer gerichtlichen Auseinandersertzung und zeigen Ihnen das Prozessrisiko transparent auf.

Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich wirtschaftlich rechnet, frühzeitig anwaltliche Beratung auch bei „schwebenden Prozessen“ in Anspruch zu nehmen.